Als langjährige Führungskraft, insgesamt über 38 Jahre, bei einem führenden Aufzugsunternehmen im Bereich Service und Modernisierung tätig, berate ich Sie gerne herstellerneutral bei allen Fragen rund um Ihrer Aufzugsanlage.
Betriebssicherheitsverordnung
Die TRBS 3121 spezifisch für Aufzüge legt fest, wie Unternehmen sicherstellen können, dass Aufzüge den Anforderungen entsprechen.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge ist ein wichtiger Schritt im Rahmen des Arbeitsschutzes, um potenzielle Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.
Betreuung von Aufzugsanlagen
Ihnen wachsen die Kosten Ihrer Aufzugsanlage langsam über den Kopf. Wir helfen Ihnen gerne, die nachfolgenden Positionen in den Griff zu bekommen.